Häufige Fragen
1. Wer oder was ist Handwerkerkaution.ch?
Handwerkerkaution.ch ist eine online Plattform für alle Unternehmen, welche Dienstleistungen in der Schweiz erbringen und eine Kautionspflicht erfüllen müssen. Über Handwerkerkaution.ch kommen Sie günstig und schnell zu einer Kautionsversicherung. Sie bietet Ihnen eine sinnvolle Alternative zur Barkaution, Bankgarantie oder sonstigen teuren Kreditlösungen.
2. Was ist eine Kautionsversicherung?
Eine Kautionsversicherung ist eine Versicherung zur Erfüllung der Kautionspflicht in schweizerischen Gesamtarbeitsverträgen. Sie ist eine gleichwertige Sicherheit, die einer Paritätischen Kommission denselben Schutz bietet wie eine Barkaution oder eine Bankbürgschaft. Die Kautionsversicherung wird durch die Helvetia Versicherungen Basel/St.Gallen abgesichert.
3. Wer profitiert von der Kautionsversicherung?
Unternehmen und Paritätische Kommissionen profitieren gleichermassen. Mit unserer Lösung setzen wir ein prägnantes Zeichen für Einfachheit, Unternehmerfreundlichkeit und Zuverlässigkeit. Die Kautionsversicherung der Helvetia Versicherungen stellt ein vollständig rechtssicheres Produkt mit eindeutig geregelten Abrufmodalitäten dar. Da die Helvetia Versicherungen eine sorgfältige Bonitätsprüfung des Antragsstellers vornimmt, bietet sie allen Vertragspartnern ein zusätzliches Mass an Sicherheit.
4. Welche Vorteile hat eine Kautionsversicherung gegenüber der Barkaution?
Mit einer Kautionsversicherung bleibt Ihre finanzielle Flexibilität erhalten, da Sie Ihr Bargeld weiterhin zur freien Verfügung haben.
5. Welche Vorteile hat die Kautionsversicherung gegenüber der Bankbürgschaft?
Viele Banken bieten gar keine Bankbürgschaften für Kautionen mehr an bzw. im Regelfall nur für langjährige Kunden mit ausgezeichneter Bonität. Die Gewährung einer Bankbürgschaft bedeutet für den Unternehmer üblicherweise immer eine Verschlechterung des Kreditrahmens und/oder die Verpfändung von Sicherheiten. Handwerkerkaution.ch macht Schluss mit diesen teuren Einschränkungen.
6. Warum ist eine Garantieurkunde erforderlich?
Die Urkunde belegt und garantiert sowohl dem Antragsteller (Unternehmen) als auch der Paritätischen Kommission bei Bedarf (Eintreten des Versicherungsfalls), dass letztere auf erste Aufforderung hin unter Verzicht auf Einreden die garantierte Summe von der Versicherung erhält.
7. Was passiert mit den Daten des Antragstellers?
Der maximale Schutz vor Datenmissbrauch hat bei uns oberste Priorität! Ihre Daten werden ausschliesslich für den Abschluss der Kautionsversicherung verwendet. Deshalb wird Ihr Antragsformular direkt an die Helvetia Versicherungen durch den für Sie zuständigen Vertriebspartner übermittelt.
8. Wie hoch ist die Prämie für die Kautionsversicherung?
Die Einmalprämie für die gesamte Laufzeit von 10 Jahren (inkl. eidg. Stempelgebühr von 5%) für Kautionsversicherung beträgt, je nach Höhe der gewählten Kaution zwischen CHF 2’100 bis CHF 4’462.50. Pro Jahr kostet die Kautionsversicherung je nach gewählter Kautionshöhe somit bloss CHF 210 bis CHF 446.25.
9. Wann werden Prämie und Stempelgebühr für die Kautionsversicherung fällig?
Die Versicherungsprämie (inkl. eidg. Stempelgebühr) für die Kautionsversicherung wird mit Gutheissung Ihres Antrages zur Zahlung fällig. Mit der Gutheissung bekommen Sie die Versicherungspolice zusammen mit der Prämienrechnung zugesendet. Sobald Ihre Prämienzahlung bei der Helvetia Versicherungen eingegangen ist, wird die Garantieurkunde umgehend an die Paritätische Kommission zugestellt.
10. Wie kann ich eine Kautionsversicherung beantragen?
Sehr einfach und komfortabel – in nur drei Schritten:
Schritt 1:
Sie füllen unser «Antragsformular» sowie das Formular «Angaben zu den Ergebnissen des Geschäftsjahres » vollständig aus.
Schritt 2:
Anschliessend schicken Sie die vollständig ausgefüllten, unterschriebenen Formulare per E-Mail, Fax oder Brief an den Vertriebspartner.
Schritt 3:
Sie erhalten von der Helvetia Versicherungen nach einem positiven Prüfüngsergebnis die Versicherungspolice und die Prämienrechnung . Nach Erhalt der Jahresprämie wird die Garantieurkunde durch die Helvetia Versicherungen an die Paritätische Kommission zugestellt.
11. Wohin sende ich das unterschriebene Antragsformular?
Um eine reibungslose und schnelle Abwicklung zu gewährleisten, senden Betriebe mit Sitz in der Schweiz ihren Kautionsantrag direkt an:
Active Brokers AG
Binningerstrasse 95
CH-4123 Allschwil
Tel. +41(0)61 425 70 00
Fax +41(0)61 425 70 05
E-Mail: handwerkerkaution@activebrokers.ch
Internet: www.activebrokers.ch
12. Gibt es eine Beschränkung bei der Kautionshöhe?
Nein, grundsätzlich nicht. Die Gesamtarbeitsverträge mit einer Kautionspflicht sehen derzeit eine maximale Höhe von CHF 20’000 vor. Höhere Kautionen können auf Anfrage hin ebenfalls gestellt werden.
13. Gibt es eine Mindestlaufzeit für die Kautionsversicherung?
Unsere Kautionsversicherung wird für Betriebe mit Sitz in der Schweiz jeweils für zehn Jahre (Stichtag ist das Datum der Ausstellung der Garantieurkunde) ausgestellt und erlischt anschliessend automatisch. Damit ist das Vertragsverhältnis beendet. Es entstehen keine weiteren Kosten. Selbstverständlich können Sie jederzeit eine weitere Kautionsversicherung bei uns abschliessen.
Wichtiger Hinweis: Unter Umständen muss die Kaution jedoch weiterhin gestellt sein, weil Sie weiterhin Tätigkeiten erbringen, für die die Kautionspflicht gilt. Es liegt also ganz bei Ihnen, den Kautionsschutz rechtzeitig zu erneuern bzw. aufrecht zu erhalten.
14. Welche Voraussetzungen muss der Antragsteller erfüllen?
Zum einen die Einreichung des unterzeichneten Antragsformulars inkl. Beilage Formular «Angaben zu den Ergebnissen des Geschäftsjahres » und zum anderen die Bonitätsprüfung der Helvetia Versicherungen mit positivem Ergebnis.
15. Bis wann kann man vom Vertrag zurücktreten?
Wer dem Versicherer den Antrag zum Abschluss eines Versicherungsvertrages gestellt und für die Annahme keine kürzere Frist gesetzt hat, bleibt 14 Tage gebunden. Die Frist beginnt mit der Übergabe oder Absendung des Antrags an den Versicherer oder dessen Agenten (Vertriebspartner) zu laufen. Der Antragsteller wird frei, wenn die Annahmeerklärung des Versicherers nicht vor Ablauf der Frist bei ihm eingetroffen ist (Art. 1 Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag).
16. Wann tritt der Versicherungsfall ein?
Der Versicherungsfall tritt dann ein, wenn eine Paritätische Kommission ihre Forderungen gemäss dem Gesamtarbeitsvertrag auf erste Aufforderung hin beanspruchen sollte.
17. Wer ist der Versicherungsgeber?
Versicherungsgeber und damit Garantiesteller ist die Helvetia Versicherungen. Die finanziellen Verpflichtungen werden nicht von Handwerkerkaution.ch übernommen, sondern ausschliesslich von unserem finanzstarken Versicherungspartner.
Die Helvetia Versicherung ist eine qualitätsorientierte Allbranchenversicherung mit über 150 Jahren Erfahrung. Sie zählt zu den führenden Versicherungsunternehmen in der Schweiz. Mehr als 750’000 Kundinnen und Kunden werden von 35 Generalagenturen und rund 2’500 Mitarbeitenden betreut. Ob private oder berufliche Vorsorge, ob Schadenversicherung oder Hypothek: Mit einer umfassenden Produktepalette bietet die Helvetia Versicherung alles aus einer Hand – für Privatpersonen wie für KMU. Weitere Informationen unter: www.helvetia.ch